Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von LeonsLightTech
Zuletzt aktualisiert am 09.03.2026Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bedingungen, unter denen LeonsLightTech Veranstaltungstechnik verleiht sowie ergänzende technische Dienstleistungen, wie insbesondere Aufbau, Betreuung und Abbau, erbringt. Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Verleih-Richtlinien von LeonsLightTech, die nähere Bestimmungen unter anderem zu Mietzeit, Stornierungen, Übergabe, Rückgabe und Einweisungen enthalten, sowie die Datenschutzerklärung von LeonsLightTech.
1. Verantwortlicher
LeonsLightTech
Leon Welk
Kirschenweg 6
74582 Amlishagen
E-Mail: info@leonslighttech.de
Telefon: +49 15126177530
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde eine Buchung schriftlich, telefonisch oder über unsere Website tätigt und LeonsLightTech die Buchung schriftlich bestätigt. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. LeonsLightTech behält sich das Recht vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ergänzende Absprachen, wie spezielle Anforderungen an Technik oder Aufbau, sind schriftlich festzuhalten. Änderungen nach Vertragsabschluss sind nur mit Zustimmung von LeonsLightTech möglich.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle Preise als Endpreise nach § 19 UStG. Rechnungen sind, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn vollständig zu begleichen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, gelten die in den Verleih-Richtlinien von LeonsLightTech aufgeführten Mahnstufen und Mahngebühren. LeonsLightTech ist berechtigt, geleistete Anzahlungen mit entstehenden Stornierungs- oder Schadenspositionen zu verrechnen.
4. Mietzeitraum, Übergabe und Rückgabe
Der Mietzeitraum beginnt mit der Übergabe der Veranstaltungstechnik an den Kunden und endet mit der vollständigen Rückgabe sämtlicher überlassener Geräte und Zubehörteile. Die Rückgabe hat in technisch einwandfreiem und gereinigtem Zustand zu erfolgen. Eine Verlängerung des Mietzeitraums ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von LeonsLightTech möglich. Für verspätete Rückgaben kann LeonsLightTech weitere Miettage in Rechnung stellen. Schäden oder Fehlmengen sind LeonsLightTech unverzüglich mitzuteilen.
5. Nutzung der Technik und Haftung des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die gemietete Veranstaltungstechnik sorgfältig und ausschließlich gemäß den Anweisungen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu verwenden. Eine Weitergabe, Untervermietung oder die Überlassung an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von LeonsLightTech unzulässig. Für während der Mietzeit eintretende Schäden, Verluste oder Diebstahl haftet der Kunde in vollem Umfang. Unbefugte Eingriffe, Umbauten oder Reparaturversuche führen zum Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen.
6. Lieferung, Aufbau und Betreuung
LeonsLightTech bietet die Lieferung, den Aufbau und die Betreuung der Technik als zusätzlichen Service an. Diese Leistungen müssen im Voraus gebucht werden und werden separat berechnet. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Veranstaltungsort zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist. Verzögerungen, die durch den Kunden verursacht werden, können zusätzliche Kosten nach sich ziehen. Bei Lieferung und Aufbau vor Ort wird ein Übergabeprotokoll erstellt, welches der Kunde durch Unterschrift bestätigt. Darin werden die ordnungsgemäße Installation und Funktion der Technik dokumentiert.
7. Gewährleistung
LeonsLightTech gewährleistet, dass die überlassene Technik bei Übergabe funktionsfähig ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Technik bei Übergabe zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Später geltend gemachte Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn der Kunde nachweist, dass diese bereits bei Übergabe vorhanden waren und sich einer früheren Feststellung entzogen haben. Bei berechtigten Mängelanzeigen kann LeonsLightTech nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatz liefern.
8. Haftungsbeschränkung
LeonsLightTech haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LeonsLightTech nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder sonstige mittelbare Folgeschäden ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
9. Datenschutz
LeonsLightTech verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
10. Eigentumsvorbehalt
Alle vermieteten Geräte, Anlagen und Zubehörteile bleiben ausschließliches Eigentum von LeonsLightTech. Der Kunde erhält lediglich ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht für die vereinbarte Mietdauer. Eine Weitergabe, Untervermietung oder Veränderung der Geräte ist ohne schriftliche Zustimmung von LeonsLightTech untersagt. Im Schadensfall, Verlust oder Diebstahl haftet der Kunde in vollem Umfang für die Wiederbeschaffungskosten.
11. Höhere Gewalt
LeonsLightTech haftet nicht für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung von vertraglichen Pflichten, wenn und soweit diese auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Unwetter, Krankheit, Pandemien, behördliche Anordnungen, Stromausfälle, Ausfälle von Kommunikationsnetzen oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von LeonsLightTech liegen. Bereits erbrachte Leistungen und bis zum Eintritt des Ereignisses entstandene Kosten bleiben in diesen Fällen geschuldet.
12. Ergänzende Geltung der Verleih-Richtlinien
Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Verleih-Richtlinien von LeonsLightTech. Diese enthalten ergänzende und detaillierte Regelungen unter anderem zu Mietzeiträumen, Stornierungsbedingungen, Kautionen, Übergabe- und Rückgabeprozessen, Einweisungen, Stromversorgung, Anforderungen an Veranstaltungsorte, Notfallunterstützung sowie zur Kommunikation im Problemfall. Im Falle von Widersprüchen gehen die individuell vereinbarten Vertragsinhalte den Verleih-Richtlinien vor.
13. Salvatorische Klausel und Gerichtsstand
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz von LeonsLightTech in Gerabronn.
14. Widerrufsrecht für Verbraucher
Sofern der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, insbesondere per E-Mail, Telefon, Messenger, Kontaktformular oder über die Website von LeonsLightTech, mit einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB geschlossen wird, können gesetzliche Widerrufsrechte bestehen. Das Widerrufsrecht richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften. Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Kunde gesondert über die Bedingungen, Fristen und Folgen des Widerrufs informiert. Das Widerrufsrecht kann in gesetzlich vorgesehenen Fällen vorzeitig erlöschen oder ausgeschlossen sein, insbesondere wenn Dienstleistungen auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits vollständig erbracht wurden oder mit der Ausführung bereits begonnen wurde, nachdem der Kunde hierzu ausdrücklich zugestimmt hat und Kenntnis vom möglichen Verlust seines Widerrufsrechts hatte.
15. Kaution, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
LeonsLightTech ist berechtigt, für Mietvorgänge eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Höhe der Kaution wird dem Kunden vor Vertragsabschluss oder spätestens mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt. LeonsLightTech ist berechtigt, die Kaution mit offenen Forderungen, insbesondere aus Mietpreisen, Stornierungsgebühren, Schadensersatzforderungen, Reinigungskosten, Fehlmengen oder sonstigen aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Ansprüchen zu verrechnen. Eine Rückzahlung der Kaution erfolgt nach vollständiger Rückgabe und Prüfung der überlassenen Technik, sofern keine offenen Forderungen bestehen.
16. Leistungsverweigerung bei Zahlungsverzug
LeonsLightTech ist berechtigt, die Übergabe der Technik sowie vereinbarte Zusatzleistungen, insbesondere Lieferung, Aufbau, Betreuung oder Abbau, bis zur vollständigen Zahlung aller fälligen Beträge zu verweigern, sofern der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist oder berechtigte Zweifel an der fristgerechten Zahlung bestehen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von LeonsLightTech bleiben unberührt.
17. Prüf- und Anzeigepflicht bei Übergabe
Der Kunde ist verpflichtet, die überlassene Technik einschließlich Zubehör bei Übergabe unverzüglich auf Vollständigkeit, erkennbare Mängel und offensichtliche Funktionsstörungen zu überprüfen. Offensichtliche Mängel, Fehlmengen oder Beschädigungen sind LeonsLightTech unverzüglich mitzuteilen und nach Möglichkeit im Übergabeprotokoll festzuhalten. Unterbleibt eine unverzügliche Mitteilung offensichtlicher Mängel, gilt die Technik vorbehaltlich später nicht erkennbarer Mängel als vertragsgemäß übergeben.
18. Einbeziehung weiterer Vertragsunterlagen
Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam einbezogen, ergänzend die Verleih-Richtlinien sowie die Datenschutzerklärung von LeonsLightTech. Individuell getroffene Vereinbarungen zwischen LeonsLightTech und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie vor den Verleih-Richtlinien.