Verleih-Richtlinien von LeonsLightTech

Zuletzt aktualisiert am 09.03.2026

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen. Der Schutz Ihrer Rechte und eine klare Vereinbarung über unsere Verleihbedingungen sind uns wichtig. Nachfolgend möchten wir Sie ausführlich über unsere Verleih-Richtlinien informieren. Diese regeln die Bedingungen, unter denen unsere Veranstaltungstechnik ausgeliehen werden kann.

1. Verantwortlicher

Verantwortlich für die Verleih-Richtlinien ist:

LeonsLightTech
Leon Welk
Kirschenweg 6
74582 Gerabronn
E-Mail: info@leonslighttech.de
Telefon: +49 15126177530

2. Mietzeitraum und Verlängerung

Der Mietzeitraum beginnt mit der Übergabe der Technik an den Mieter und endet mit der vollständigen Rückgabe. Ein Miettag wird wie folgt definiert:

Ein Tag beginnt um 15:00 Uhr und endet am folgenden Tag um 15:00 Uhr. Wird die Technik später als 15:00 Uhr zurückgegeben, wird automatisch ein voller weiterer Miettag berechnet.

Verlängerungen der Mietdauer müssen mindestens 24 Stunden vor Ablauf des Mietzeitraums beantragt werden. Zusätzliche Mietgebühren sind vorab zu zahlen.

3. Rabatte und Sonderregelungen

LeonsLightTech gewährt Rabatte, Preisnachlässe und Sonderaktionen ausschließlich auf Grundlage vorheriger Vereinbarungen oder öffentlich bekanntgegebener Rabattaktionen. Sofern mit dem Kunden keine individuellen Rabatte vereinbart wurden, gelten die nachfolgenden allgemeinen Bestimmungen:

  • Langzeitmieten: Bei einer Mietdauer von mehr als 7 Tagen gewährt LeonsLightTech einen Rabatt von 10 % auf die Gesamtkosten, sofern keine andere Rabattaktion aktiv ist oder keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
  • Großveranstaltungen: Für größere oder mehrtägige Veranstaltungen kann auf Anfrage ein individuelles Angebot mit einem entsprechenden Preisnachlass erstellt werden, sofern keine andere Rabattaktion aktiv ist oder keine Sondervereinbarung besteht.
  • Frühbucherrabatt: Kunden, die ihre Veranstaltungstechnik mindestens 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin verbindlich buchen, erhalten einen Frühbucherrabatt von 5 % auf die Gesamtkosten, sofern keine andere Rabattaktion aktiv ist oder keine gesonderte Vereinbarung besteht.
  • Neukundenrabatt: Neu Kunde? Du erhältst 20 % Rabatt auf deine erste Veranstaltung bei LeonsLightTech, sofern keine andere Rabattaktion aktiv ist oder eine individuelle Preisvereinbarung getroffen wurde.
  • Hinweis zu Rabattaktionen: Der Neukundenrabatt ist als zeitlich begrenzte Rabattaktion vorgesehen. Auf die erste Veranstaltung eines Neukunden wird automatisch ein Rabatt von 20 % angewendet. Sollte zum Zeitpunkt der Buchung eine andere Rabattaktion aktiv sein, deren Nachlass höher als 20 % ist, gilt ausschließlich der höhere Rabatt der jeweiligen Rabattaktion. Der Neukundenrabatt entfällt in diesem Fall. Wurde mit einem Kunden bereits im Voraus ein individueller oder dauerhafter Rabatt vereinbart (z. B. Sonderkonditionen oder Partnerpreise), findet der Neukundenrabatt ebenfalls keine Anwendung.

Rabatte werden grundsätzlich nicht miteinander kombiniert. Maßgeblich ist stets die für den Kunden günstigere Variante. Sollte zum Zeitpunkt der Buchung oder Rechnungsstellung eine allgemeine Rabattaktion gelten, deren Nachlass höher ist als ein zuvor individuell vereinbarter Rabatt, so gilt automatisch die höhere Rabattaktion.

Sofern keine Rabatte oder Sonderkonditionen mit dem Kunden ausgehandelt wurden, gilt der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Preis als verbindlich. Nachträgliche Änderungen oder Preisnachlässe sind ausgeschlossen.

  • Ausschlüsse von Rabattaktionen: Rabatte, insbesondere der Neukundenrabatt, gelten ausschließlich für die Vermietung von technischen Produkten (z. B. Veranstaltungstechnik und Fotoboxen). Von Rabattaktionen ausdrücklich ausgeschlossen sind:
    • Anfahrtskosten (km)
    • Personalkosten / Arbeitsstunden (z. B. Aufbau, Abbau, Betreuung)
    • Verbrauchsmaterialien (z. B. Druckerpapier, Druckerzubehör)
    Diese Leistungen werden gesondert berechnet und sind nicht rabattfähig.
  • 4. Nutzung der Technik und Haftung

    Der Mieter verpflichtet sich, die gemietete Veranstaltungstechnik sorgfältig und gemäß den Anweisungen zu verwenden. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung untersagt.

    Der Mieter haftet für Schäden, die während der Mietdauer entstehen, einschließlich unsachgemäßer Nutzung, Unfällen oder Diebstahl. Schäden sind unverzüglich zu melden. Reparatur- oder Ersatzkosten trägt der Mieter.

    5. Stornierungsbedingungen

    Kostenfreie Stornierung: Bis zu 48 Stunden nach Vertragsabschluss ist eine kostenfreie Stornierung möglich, sofern die Veranstaltung nicht innerhalb der nächsten 10 Tage liegt.

    Stornierungsoptionen:

    • Bis 14 Tage vor Mietbeginn: 10% der Gesamtkosten (Bearbeitungsgebühr).
    • Bis 10 Tage vor Mietbeginn: 25% der Gesamtkosten.
    • Bis 5 Tage vor Mietbeginn: 50% der Gesamtkosten.
    • Weniger als 5 Tage vor Mietbeginn: 100% der Gesamtkosten.

    Kulanzregelung: Sollte es aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wie Krankheit oder höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) zur Stornierung kommen, prüfen wir gerne eine Kulanzregelung. In solchen Fällen kann die Buchung kostenfrei auf ein anderes verfügbares Datum verschoben werden. Bitte informieren Sie uns so früh wie möglich, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.

    Umbuchung statt Stornierung: Falls Sie die gebuchte Technik oder Veranstaltung auf ein anderes Datum verschieben möchten, bieten wir Ihnen eine kostenfreie Umbuchung bis zu 10 Tage vor Mietbeginn an, sofern das neue Datum verfügbar ist. Änderungen nach diesem Zeitraum können mit einer Bearbeitungsgebühr verbunden sein.

    Hinweis zur Kommunikation: Stornierungen oder Umbuchungen müssen schriftlich per E-Mail an info@leonslighttech.de oder telefonisch unter +49 15126177530 gemeldet werden. Stornierungen am gleichen Tag müssen bis spätestens 18:00 Uhr erfolgen.

    Rückerstattung: Etwaige Rückerstattungen werden innerhalb von 14 Werktagen nach der bestätigten Stornierung auf das ursprüngliche Zahlungsmittel zurücküberwiesen.

    Kaution: Bei Vertragsabschluss wird eine Kaution von 30% der Gesamtkosten fällig. Diese ist nicht erstattbar und wird auf eventuelle Stornierungsgebühren angerechnet.

    6. Lieferung und Abholung

    Die Lieferung und Abholung der Technik erfolgt zu den vereinbarten Terminen. Der Mieter stellt sicher, dass die Technik vor Ort angenommen werden kann. Verspätungen, die durch den Mieter verursacht werden, können zu zusätzlichen Kosten führen. Falls die Abholung durch LeonsLightTech erfolgt, muss die Technik vollständig und einsatzbereit übergeben werden.

    7. Nutzung durch Fachpersonal

    Bestimmte Geräte, wie Lichtpulte, Tonmischpulte oder Spezialeffekte, dürfen nur durch qualifiziertes Fachpersonal bedient werden. LeonsLightTech kann auf Wunsch entsprechendes Personal bereitstellen. Die Kosten hierfür werden separat berechnet.

    8. Stromversorgung und Sicherheit

    Der Mieter ist verpflichtet, am Veranstaltungsort eine sichere, ausreichend dimensionierte und ordnungsgemäß installierte Stromversorgung bereitzustellen. Die Stromanschlüsse müssen den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen und für die angeschlossene Veranstaltungstechnik geeignet sein.

    Schäden an der Technik, die durch fehlerhafte oder unzureichende Stromversorgung, unsachgemäße Verkabelung, Überlastung oder Feuchtigkeit entstehen, trägt der Mieter. Wird eine externe Stromquelle (z. B. Generator) verwendet, so hat der Mieter sicherzustellen, dass diese für den Betrieb der Veranstaltungstechnik geeignet ist und von qualifiziertem Fachpersonal betreut wird.

    LeonsLightTech übernimmt keine Haftung für Ausfälle, Störungen oder Folgeschäden, die auf eine mangelhafte oder unsachgemäße Stromversorgung seitens des Mieters oder Dritter zurückzuführen sind.

    9. Notfall-Paket

    Das Notfall-Paket beinhaltet:

    • Direkte Erreichbarkeit unseres Technikerteams während der Veranstaltung.
    • Bereitstellung von Ersatztechnik (sofern verfügbar) bei einem technischen Ausfall.
    • Telefonische oder persönliche Unterstützung bei Problemen mit der Technik.
    • Anfahrtszeit innerhalb von 2 Stunden (abhängig von der Veranstaltungsregion).

    10. Sicherheitsregeln für die Technik

    Die gemietete Technik darf nicht:

    • In der Nähe von Wasser betrieben werden, es sei denn, sie ist entsprechend geschützt.
    • Ohne Schutz vor direktem Regen, Schnee oder extremer Hitze verwendet werden.
    • Unsachgemäß modifiziert oder repariert werden.
    • Auf unebenen oder instabilen Flächen aufgestellt werden.

    11. Einweisung in die Technik

    Bei Bedarf bietet LeonsLightTech eine kurze Einweisung in die Bedienung der gemieteten Technik an. Diese Einweisung erfolgt bei der Übergabe oder vor Ort und ist im Mietpreis enthalten. Eine umfassende Schulung oder zusätzliche Betreuung wird separat berechnet.

    12. Haftung bei Nutzung durch Dritte

    Der Mieter bleibt in vollem Umfang haftbar, auch wenn die gemietete Technik von Dritten verwendet wird.

    Die Weitergabe der gemieteten Technik an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von LeonsLightTech gestattet. Eine Ausnahme besteht, wenn es sich um ein registriertes Partnerunternehmen handelt, das mit LeonsLightTech zusammenarbeitet. Auch in diesem Fall bitten wir um eine kurze schriftliche Mitteilung, um Missverständnisse zu vermeiden.

    13. Anforderungen an den Veranstaltungsort

    Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Veranstaltungsort für die Installation der gemieteten Technik geeignet ist. Dies beinhaltet:

    • Eine ausreichende Stromversorgung und gegebenenfalls Backup-Strom.
    • Freien Zugang zum Veranstaltungsort für das technische Team.
    • Ausreichend Platz für die Installation der Technik.
    • Bei Bedarf: Schattierung, Überdachung oder Schutz vor Witterung.

    14. Kommunikation bei Problemen

    Sollten während der Mietdauer Probleme auftreten, ist der Mieter verpflichtet, sich unverzüglich mit unserem Support in Verbindung zu setzen. Wir werden unser Bestes tun, um eine Lösung bereitzustellen. Selbständige Reparaturversuche durch den Mieter sind nicht gestattet.

    15. Datenschutz bei Kundenanfragen

    Kundendaten werden ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Anfrage genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

    16. Haftung für Verzögerungen

    Im Falle von Verzögerungen bei Lieferung oder Aufbau durch LeonsLightTech wird der Kunde rechtzeitig informiert. LeonsLightTech haftet nicht für Verzögerungen, die durch unvorhersehbare Ereignisse wie Verkehr oder höhere Gewalt verursacht werden.

    17. Feedback und Bewertungen

    Wir freuen uns über Ihr Feedback nach Abschluss Ihrer Veranstaltung. Ihre Meinung hilft uns, unseren Service weiter zu verbessern.

    18. Verwendung von Veranstaltungsfotos

    Mit der Anmietung unserer Veranstaltungstechnik erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass LeonsLightTech Fotos und Videos des aufgebauten Equipments zu Dokumentations- und Werbezwecken verwenden darf, sofern keine Personen oder urheberrechtlich geschützten Inhalte Dritter erkennbar sind. Sollte der Mieter der Nutzung widersprechen wollen, ist dies schriftlich vor Mietbeginn mitzuteilen.

    19. Rückgabe und beschädigte Artikel

    Der Mieter ist verpflichtet, die gemietete Technik im gleichen Zustand zurückzugeben, in dem sie erhalten wurde. Vor der Rückgabe ist sicherzustellen, dass alle Geräte gereinigt und ordnungsgemäß verpackt sind.

    Falls ein Gerät während der Mietdauer beschädigt wurde, muss der Mieter LeonsLightTech unverzüglich informieren. Die Technik darf nicht eigenmächtig repariert werden. Die Schadensbewertung und Reparatur erfolgt ausschließlich durch LeonsLightTech oder einen autorisierten Fachbetrieb.

    Vorgehen bei beschädigten Artikeln:

    • Schäden sofort melden: per E-Mail an info@leonslighttech.de oder telefonisch unter +49 15126177530.
    • Nach Begutachtung durch LeonsLightTech wird der Mieter über mögliche Reparatur- oder Ersatzkosten informiert.

    Falls ein Artikel nicht oder irreparabel beschädigt zurückgegeben wird, wird der volle Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

    20. Haftungsbeschränkung

    LeonsLightTech übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte Nutzung der Technik entstehen, insbesondere wenn keine Einweisung durch unser Fachpersonal erfolgt ist.

    LeonsLightTech übernimmt keine Garantie für einen unterbrechungsfreien Betrieb der Technik während der gesamten Mietdauer. Im Falle eines technischen Defekts wird jedoch schnellstmöglich eine Lösung bereitgestellt.

    21. Rückgabe und Transport

    Die Rückgabe der gemieteten Veranstaltungstechnik gilt erst dann als vollständig erfolgt, wenn sämtliches Material in funktionsfähigem, vollständigem und gereinigtem Zustand an LeonsLightTech übergeben wurde. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Rückgabe auf etwaige Mängel, Beschädigungen oder Fehlteile hinzuweisen. Fehlendes oder beschädigtes Material wird dem Kunden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Sollte die Technik durch den Kunden selbst transportiert werden, trägt dieser das Risiko für Schäden oder Verluste während des Transports. Wird der Transport durch LeonsLightTech durchgeführt, so erfolgt dieser mit größtmöglicher Sorgfalt; eine Haftung für durch höhere Gewalt verursachte Verzögerungen oder Schäden ist ausgeschlossen.

    22. Verweis auf Datenschutz und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    Für alle Mietvorgänge, technischen Dienstleistungen und sonstigen Leistungen von LeonsLightTech gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Datenschutzerklärung in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Mit der Unterzeichnung oder Bestätigung eines Angebots erkennt der Kunde diese Dokumente als verbindlichen Bestandteil des Vertragsverhältnisses an. Die aktuellen Versionen der AGB und Datenschutzerklärung sind jederzeit auf Anfrage oder über die Website von LeonsLightTech unter info@leonslighttech.de erhältlich.

    Mit der Buchung oder Bestätigung eines Angebots erkennt der Kunde diese Verleih-Richtlinien als verbindlich an.

    23. Fotobox – Besondere Bedingungen

    Bei der Anmietung einer Fotobox gelten ergänzend folgende Bedingungen:

    • Drucker & Verbrauchsmaterial: Wird ein Drucker mitgebucht, ist der Mieter verpflichtet, die ungefähre Gästeanzahl vorab anzugeben, damit ausreichend Druckmaterial eingeplant werden kann. Eine Nachfüllung vor Ort ist nur nach Verfügbarkeit möglich.
    • Internetverbindung: Für den QR-Code Download ist je nach System eine Internetverbindung erforderlich. LeonsLightTech übernimmt keine Haftung für eingeschränkte Funktionen bei fehlender Verbindung.
    • Bedienung: Die Fotobox ist für die einfache Selbstbedienung ausgelegt. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die Nutzung sachgemäß erfolgt.
    • Aufstellort: Die Fotobox muss auf einem festen, ebenen Untergrund stehen und vor Witterung (Regen, Feuchtigkeit, extreme Hitze) geschützt werden.
    • Technische Störungen: Sollte es zu technischen Problemen kommen, ist der Mieter verpflichtet, umgehend Kontakt mit LeonsLightTech aufzunehmen. Eigenständige Eingriffe in die Technik sind untersagt.
    • Haftung bei Beschädigung: Schäden an Kamera, Drucker oder Zubehör durch unsachgemäße Nutzung oder äußere Einflüsse trägt der Mieter.
    • Druckbegrenzung: Die Anzahl der Ausdrucke richtet sich nach der vorab angegebenen Gästeanzahl. Zusätzliche Ausdrucke sind nur nach Verfügbarkeit und gegen Aufpreis möglich.
    • Unsachgemäße Nutzung: Die Fotobox darf nicht beklettert, umgestoßen oder zweckentfremdet werden. Schäden durch unsachgemäße Nutzung werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
    • Outdoor-Nutzung: Die Nutzung im Außenbereich ist nur bei ausreichendem Schutz vor Witterung (z. B. Überdachung) gestattet. Das Risiko bei ungeschützter Nutzung trägt der Mieter.
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